Verein

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen den “Verein für ganzheitliche Gesundheit und Wachstum e.V.” vor. Er ist Pächter und Betreiber von Haus Seeblick.

 

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Das Foto - aufgenommen beim Workshop-Wochenende im Juli 2009 - zeigt den Vorstand des Vereins “in Aktion”. Von links:  Walter Miersch (Kasse), Karin Schramm, Dr. Volker Waiz, Monika Winter (Management Haus Seeblick), Hilde Hubel (Vorsitzende).

 

Und hier ein Auszug aus der Satzung

1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen “Verein für ganzheitliche Gesundheit und Wachstum”.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Knetzgau / Oberschwappach.

2 Zweck

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Förderung aller auch außerhalb der Schulmedizin liegenden Methoden und Therapien mit dem Schwerpunkt im psychisch-seelischen Bereich. Dies bezieht sich insbesondere auf solche Methoden, die zur Stärkung der dem Menschen innewohnenden Selbstheilungskräfte beitragen.

Dieses Ziel wird wie folgt konkretisiert und umgesetzt:
a) die Unterstützung von Ausübenden solcher Heilmethoden,
b) die Beratung und Unterstützung von Heilungssuchenden und ihren Familien,
c) die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Möglichkeiten und Grenzen solcher Heilmethoden,
d) die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Ausübenden solcher Heilmethoden untereinander und mit anderen in Heilberufen Tätigen,
e) die Veranstaltung von therapeutischen und soziopädagogischen Selbsterfahrungsgruppen für Teilnehmer aus allen sozialen Bereichen der Bevölkerung,
f) die Fortbildung auf diesem Gebiet, insbesondere von Ärzten, Therapeuten, Sozialarbeitern, Pädagogen, Lebensberatern und anderen am gesellschaftlichen Bildungsprozess beteiligten Personen,
g) die Kooperation und den Austausch mit anderen einschlägig tätigen Körperschaften,
h) die Einrichtung, die Erweiterung und/oder den Betrieb von Förderungsstätten zur Unterstützung der oben genannten Ziele.

(2) Ein weiterer Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere durch

a) die Durchführung von oder die Beteiligung an Projekten und Initiativen weltweit, die dem Schutz, der Gesundheit und der Entwicklung von Kindern dienen,
b) die Unterstützung des Heilungsprozesses von kranken Kindern durch das Angebot von Erholungs- bzw. Betreuungsmaßnahmen für sie und ihre Familien.

3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Betrieb von Haus Seeblick dient der Verwirklichung der Vereinsziele und -zwecke.

 

Sie wollen unsere Arbeit unterstützen? - 3 Möglichkeiten stehen zur Wahl:

Mitglied des Vereins werden. Ganz einfach: Aufnahmeantrag herunterladen (s. unten), ausfüllen und an info@seminarhaus-seeblick.de senden.

Geldspende - auch kleine Beträge sind willkommen - überweisen an: Verein f. ganzh. Gesundheit, Raiffeisen-Volksbank Hassberge, BLZ 793 631 51, Konto 25631.
Geben Sie auf dem Überweisungsträger als Verwendungszweck “Spende” an und senden Sie parallel zur Überweisung eine Mail mit Ihrer Postanschrift und dem Betreff “Spendenquittung” an info@seminarhaus-seeblick.de. Sie erhalten dann automatisch zu Beginn des Folgejahres einen Spendenbeleg.

Sachspenden sind eine Möglichkeit, Ambiente und Komfort in Haus Seeblick zu erhalten oder zu verbessern. Schenken Sie uns Gebrauchtes, das noch gut erhalten ist. Klicken Sie hier, um eine Liste dessen zu erhalten, was gerade benötigt wird. Angebote - wenn möglich mit Bild - bitte an info@seminarhaus-seeblick.de.

Downloads:
Vereinssatzung
Aufnahmeantrag